Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Ahmad Khan, hat im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joaw Galant sowie mehrere Hamas-Anführer beantragt. Das teilte der IStGH am Montag mit.
Demnach gebe es „hinreichende Anhaltspunkte“ für die Annahme, dass Netanjahu und Galant „strafrechtliche Verantwortung“ für „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ haben. Genannt werden unter anderem das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung, vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die vorsätzliche Verursachung großer Leiden, die vorsätzliche Tötung sowie Mord.
Man sei der Ansicht, dass diese „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ als Teil eines weit verbreiteten und systematischen Angriffs gegen die palästinensische Zivilbevölkerung im Rahmen der staatlichen Politik begangen worden seien. Diese „Verbrechen“ dauerten bis heute an, so der Chefankläger.
In der gleichen Stellungnahme kündigte er auch an, Haftbefehle gegen Hamas-Vertreter zu beantragen. Darunter befinden sich Hamas-Anführer Yahya Sinwar sowie der Oberbefehlshaber des militärischen Flügels der Hamas, Mohammed Deif, und der Leiter des Politbüros der Hamas, Ismail Haniyya. Auch dieser Antrag wurde mit der strafrechtlichen Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begründet.
Ob den Anträgen am Ende stattgegeben wird, ist noch unklar.