Das berichtet die staatliche russische Nachrichtenagentur Tass. Zum Zeitpunkt des Antrags des Innenministeriums gab es keine Organisation unter dem Namen, in der vierstündigen Sitzung konnten sich keine Angeklagten äußern.
Welche Aktivitäten und Personen damit betroffen sind, ist unklar. Das Urteil sei „ein Versuch, jegliche LGBTI-Organisation zu unterbinden und LGBTI-Personen im Allgemeinen sowie diejenigen, die sie unterstützen, in Angst vor Strafverfolgung und Inhaftierung zu versetzen“, so die Interessensgruppe ILGA Europe. „Dieses Verbot ist in unserer Region beispiellos und verbietet Organisationen und Einzelpersonen, die bereits seit 2013 harten staatlichen Angriffen standgehalten haben.“ LSBTQIA oder ähnliche Zusammensetzungen dienen als Abkürzung für Lesben, Schwule, Bi- und Asexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen. Häufig wird durch ein Pluszeichen oder einen Asterisk deutlich gemacht, dass damit auch weitere Selbstbezeichnungen inkludiert sind. Im jährlich erscheinenden Index „Rainbow Europe“ stuft ILGA Europe Russland bislang bei acht Prozent ein, wobei der Organisation zufolge bei 100 Prozent die vollständige Gleichstellung von LSBTI erreicht wäre. Deutschland kommt auf einen Wert von 55 Prozent.