„Dodik hätte nicht die Zuständigkeit, eine Verhaftung anzuordnen, denn er hat keine Weisungsbefugnis gegenüber der Polizei“, sagte Schmidt der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe) nach einer entsprechenden Drohung. Der CSU-Politiker kündigte an, an Terminen in Banja Luka und anderen Städten festzuhalten, die zu der serbisch geprägten Republik Srpska, einer der beiden Entitäten von Bosnien und Herzegowina, gehört.
„In solchen Fällen des politischen Irrsinns empfiehlt es sich, ruhig zu bleiben und den eigenen Aufgaben nachzukommen. Deswegen werde ich die Republika Srpska natürlich nicht ausschließen aus meinem Verantwortungsbereich. Das bin ich auch den Menschen dort schuldig“, sagte Schmidt. Dodiks Drohung vom Mittwoch folgte einer Anklageerhebung durch die bosnische Staatsanwaltschaft. Diese wirft ihm vor, durch neue Gesetze Entscheidungen des Hohen Repräsentanten und des Verfassungsgerichts zu umgehen oder zu ignorieren. Auf die Frage, ob er von seinen Befugnissen Gebrauch machen und Dodik absetzen würde, sagte Schmidt: „Das sind Überlegungen, die man vorher nicht kommuniziert. Allerdings läuft gegen Herrn Dodik bereits ein Ermittlungsverfahren – ganz neu ist die Erfahrung, dass die Staatsanwaltschaft sich für ihn interessiert, also nicht.“ Nicht zuletzt sei Dodiks Verhalten ein Schlag ins Gesicht der EU, die sich um eine Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit bemühe. „Er täuscht sich, wenn er glaubt, für ihn gäbe es Sonderrechte oder Sonderregelungen. Deshalb sollte sich Herr Dodik auf ziemlich unangenehme Zeiten für ihn einstellen“, so Schmidt.