Steuerzahlerbund fordert 18 statt 27 EU-Kommissare

Nach der Wiederwahl von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen fordern der europäische und der deutsche Steuerzahlerbund, die Anzahl der EU-Kommissare künftig deutlich zu verkleinern. "Wir fordern die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und die EU-Regierungschefs auf, die Zahl der EU-Kommissare - wie im Gesetz festgeschrieben - von derzeit 27 auf 18 zu reduzieren.

Nach der Wiederwahl von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen fordern der europäische und der deutsche Steuerzahlerbund, die Anzahl der EU-Kommissare künftig deutlich zu verkleinern.

„Wir fordern die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und die EU-Regierungschefs auf, die Zahl der EU-Kommissare – wie im Gesetz festgeschrieben – von derzeit 27 auf 18 zu reduzieren. Bürokratieabbau fängt an der Spitze an“, sagte Michael Jäger, Präsident des `Bundes der Steuerzahler Europa (TAE)` und zugleich Vize-Präsident des Bundes der Steuerzahlerin Deutschland, der „Welt am Sonntag“.

Die Neuaufstellung der EU-Kommission in diesem Herbst ist laut Jäger „eine gute Gelegenheit, die Zahl der Kommissare auf ein vernünftiges Maß zu kürzen und den aufgeblähten Apparat an der Spitze der EU-Kommission zu verkleinern“. Der Steuerexperte betonte, dass die EU per Vertrag verpflichtet gewesen wäre, die geforderte Verkleinerung bereits 2014 vorzunehmen: „Aus dieser Vorschrift ist leider ein teures Lippenbekenntnis geworden. Mehr Kommissare bedeuten praktisch mehr Dienststellen und mehr Beschäftigte und damit auch mehr Bürokratie. Das kostet die Steuerzahler Milliarden.“

Der Steuerzahler-Präsident erklärte weiter, es sei beispielsweise unverständlich, dass Europa jeweils einen eigenen Kommissar für Klimaschutz und für Umwelt benötigt. „Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass Europa Kommissare für Themen wie Förderung der europäischen Lebensweise, Demokratie und Demografie oder Gleichheit braucht. Neben dem EU-Chefdiplomaten existiert auch noch eine Kommissarin für internationale Partnerschaften. Das alles wirkt sehr konstruiert“, so Jäger.

Nach Ansicht des europäischen Steuerzahlerbundes ergibt das gesetzmäßig verankerte Rotationsprinzip, wonach nicht jedes Land in jeder Legislaturperiode Anspruch auf einen eigenen Kommissar hätte, Sinn. Jäger: „Regeln sind dazu da, um sie einzuhalten und nicht, um sie permanent durch Absprachen auszuhebeln.“ Die EU-Regierungen sollten sich schon daran halten, was sie selbst beschlossen haben, sagte er. „Wenn sich die politisch Verantwortlichen dieses Mal erneut um eine Verkleinerung der EU-Kommission herumdrücken sollten, dann müssten sie jetzt aber wenigstens festlegen, dass die Zahl der EU-Kommissare zumindest in fünf Jahren definitiv reduziert wird. Denn gerade auf der EU-Ebene wäre ein Bürokratieabbau dringend nötig. Die Kommission muss kleiner werden. Weniger ist hier mehr.“

Hintergrund: Der Vertrag von Lissabon, am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet, schreibt vor, dass ab dem Jahr 2014 nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen können (Art.17 Abs. 5 EU-Vertrag). Demnach dürften nur noch 18 EU-Kommissare statt 27 ernannt werden. Allerdings beinhaltet der Vertrag von Lissabon auch eine Öffnungsklausel: Die EU-Regierungen können durch einstimmigen Beschluss die vorgesehene Anzahl von 18 Kommissaren ändern. Davon machten die EU-Länder unverzüglich Gebrauch. Sie beschlossen im Mai 2013 einstimmig, am Prinzip „Ein Kommissar pro Land“ bis auf weiteres festzuhalten. Erst, wenn die EU 30 Mitglieder zählen würde, oder spätestens im Jahr 2019 sollten die Regeln des Vertrags von Lissabon zur Anwendung kommen. Daraus ist bis heute nichts geworden.




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