Der ukrainische Generalstaatsanwalt Andrij Kostin geht davon aus, dass 2024 der Rahmen für ein internationales Sondertribunal fertiggestellt wird, vor dem Russland für den Angriffskrieg auf die Ukraine zur Verantwortung gezogen werden kann. „Ich hoffe, dass wir uns in diesem Jahr auf die Struktur und die Aufgaben des Gerichtshofs einigen können“, sagte Kostin dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). „Dann wird es möglich sein, die vorbereitenden Arbeiten für ein Gerichtsverfahren zu konkretisieren.“
Bei einem Prozess müsse auch der russische Präsident Wladimir Putin wegen des Angriffskriegs angeklagt werden, so Kostin. „Es ist wichtig, dass gegen Putin selbst ermittelt werden kann. Schließlich ist Aggression ein Verbrechen gegen den Frieden, für das die höchsten Beamten, die die Aggression initiiert haben, zur Rechenschaft gezogen werden müssen.“
Vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ist ein solches Verfahren nicht möglich, da weder die Ukraine noch Russland das dafür grundlegende Römische Statut unterzeichnet haben. Die Einrichtung eines Sondertribunals wird auch von der Bundesregierung unterstützt.
Der Haftbefehl, den der IStGH gegen Putin wegen der Entführung von ukrainischen Kindern nach Russland ausgestellt hat, bezeichnete Kostin als wichtigen Schritt. „Wenn Putin irgendwo erscheint und verhaftet wird, sind die Behörden bereit. Die Beweise werden bereits auf dem Tisch liegen“, sagte er.
Nach Angaben Kostins wurden in der Ukraine bisher mehr als 122.000 Vorfälle erfasst, die als Kriegsverbrechen gewertet werden. „Das ist noch lange nicht alles, denn wir haben keinen Zugang zu den besetzten Gebieten“, sagte er. „Es gibt kein einziges Kriegsverbrechen, das die Russen in der Ukraine nicht begangen hätten: Die Rede ist von Mord an Zivilisten, Vergewaltigung, Folter, illegaler Inhaftierung, Misshandlung, Plünderung, Entführung von Kindern, Zerstörung der Umwelt.“