„UNHCR vertritt seit Langem den Standpunkt, dass Rückführungen oder Überstellungen in sichere Drittstaaten nur dann als angemessen angesehen werden können, wenn bestimmte Standards erfüllt sind – insbesondere, dass diese Länder die Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention und die menschenrechtlichen Verpflichtungen in vollem Umfang respektieren und wenn die Vereinbarung dazu beiträgt, die Verantwortung für Flüchtlinge fair unter den Staaten zu teilen, anstatt sie nur zu verlagern“, sagte ein Sprecher der UNHCR-Vertretung in Deutschland der „Welt“. „Nach dem Flüchtlingsvölkerrecht liegt die primäre Verantwortung für die Prüfung von Asylanträgen und die Gewährung von internationalem Schutz bei dem Staat, in dem ein Asylsuchender an den Land- oder Seegrenzen ankommt und um diesen Schutz ersucht“, sagte der Sprecher weiter.
Diese Verpflichtung werde durch die Überstellung von Asylbewerbern oder die extraterritoriale Bearbeitung nicht berührt. „Zwar können zwischen den Staaten Vereinbarungen zu Überstellungen bei der Zusammenarbeit im Asylbereich getroffen werden, doch müssen solche Maßnahmen den Schutz von Flüchtlingen sicherstellen und insgesamt erweitern.“ Zuletzt hatte das UN-Flüchtlingshilfswerk wiederholt vor einer Auslagerung von Asylverfahren gewarnt, wie sie etwa Großbritannien im Rahmen einer Vereinbarung mit Ruanda vorantreibt. Man lehne die Auslagerung von Asylverfahren ab, deren Ziel es sei, Verantwortung und Verpflichtungen im Rahmen des internationalen Flüchtlingsrechts zu umgehen, teilte die Organisation im April mit. Der Sprecher der deutschen Vertretung sagte nun: „UNHCR hat immer wieder Maßnahmen gefordert, um die Lage im Mittelmeer zu verbessern und Solidarität mit den am meisten betroffenen Ländern zu zeigen.“ Das Flüchtlingshilfswerk sei sich der Herausforderungen bewusst, die die gleichzeitigen Migrations- und Fluchtbewegungen mit sich brächten. „UNHCR ist bereit, mit allen Staaten zusammenzuarbeiten, um im Einklang mit den internationalen Standards im Geiste der länderübergreifenden Zusammenarbeit mit angemessenen Schutzmaßnahmen und Garantien die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu wahren.“