119 Ermittlungsverfahren gegen IS-Rückkehrer anhängig

Deutsche IS-Rückkehrer beschäftigen Justiz und Sicherheitsbehörden weiter in hohem Maße.

Deutsche IS-Rückkehrer beschäftigen Justiz und Sicherheitsbehörden weiter in hohem Maße. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion, über die die „Welt“ berichtet.

„Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher 111 Personen verurteilt; 119 Ermittlungsverfahren sind aktuell noch anhängig und 122 Verfahren wurden vorläufig eingestellt“, heißt es in der Antwort. Mindestens 30 Personen wurden abgeschoben oder haben Deutschland freiwillig verlassen.

Insgesamt sind demnach rund 1.150 Islamisten aus Deutschland seit 2011 nach Syrien und in den Irak ausgereist (Stand: 31. Dezember 2023). 650 dieser Extremisten haben die deutsche Staatsbürgerschaft, 153 Islamisten besitzen den türkischen Pass, es folgen Syrer und Russen. Etwa 460 Personen, also rund 40 Prozent der Ausgereisten, kehrten laut Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden wieder zurück. Gegen 312 dieser Personen wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten eingeleitet, die im Zusammenhang mit deren Ausreise in Richtung Syrien/Irak stehen.

Unklar bleibt, wie erfolgreich die Bemühungen verlaufen, Rückkehrer zu deradikalisieren. Derzeit befinden sich mindestens eine „höhere zweistellige Anzahl an zurückgekehrten Personen in Deradikalisierungsmaßnahmen“, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort mit.




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