Das geht aus Angaben des Statistischen Bundesamts hervor, die das Netzwerk Steuergerechtigkeit angefragt hat und über die die „Süddeutschen Zeitung“ berichtet. Die 24 Firmen-Erben besaßen zu wenig privates Vermögen, um die Erbschaftsteuer zu zahlen.
Daher hat der Staat ihnen die Steuer größtenteils erlassen. Eigentlich wären fast 1,7 Milliarden Euro fällig geworden, gezahlt werden mussten nur rund 250 Millionen Euro. Demnach wurde die Ausnahme 2022 so stark angewendet wie bisher noch nie. Sie soll die Nachfolge in Familienunternehmen sicherstellen. Kritiker finden die Ausnahme ungerecht, weil besonders große Vermögen steuerfrei übertragen werden können. Möglich ist die Ausnahme nur, wenn ein Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro übertragen wird. Außerdem gilt sie als anfällig für Steuertrickser. Für die Ausnahme gelten beispielsweise die privaten Ersparnisse zu einem Stichtag, der bei einem Vor-Erbe per Schenkung selbst gewählt werden kann. „Das kann man super gestalten, dass ich am Stichtag `arm` bin“, kritisierte Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit.