Abgeordnete bringen Bundestagsantrag für AfD-Verbotsverfahren ein

Der Bundestag wird offenbar demnächst über einen Gruppenantrag abstimmen, in dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren der AfD beantragt wird.

Der Bundestag wird offenbar demnächst über einen Gruppenantrag abstimmen, in dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren der AfD beantragt wird. Der Antrag wird von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, nicht aber von den gesamten Fraktionen, berichtet die „Welt“. Er war demnach seit Monaten vorbereitet worden und wurde am vergangenen Freitag finalisiert.

Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden. Von allen genannten Fraktionen unterstützen ihn laut der „Welt“ jeweils mindestens zehn Abgeordnete.

Der Bundestag beantrage beim Bundesverfassungsgericht, gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraf 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig sei, heißt es in dem Antrag. Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde.

Die Abgeordneten von SPD, Union, Grünen und Linken werfen der AfD in dem Bundestagsantrag vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ einzunehmen. Der Gruppenantrag wirft der AfD zahlreiche Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes vor. Dabei nennt er etwa die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten. Der Antrag wertet außerdem zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.

Der Antrag bezieht sich laut der „Welt“ unter anderem auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts aus diesem Jahr. Das OVG in Münster hatte im Mai geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen und nachrichtendienstlich beobachten darf. Es lägen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die „gegen die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbaren Grundprinzipien der Menschenwürdegarantie und des Demokratieprinzips“ gerichtet seien, heißt es in den Entscheidungsgründen.

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht sieht in einem Beschluss vom Februar zu einer waffenrechtlichen Entscheidung „gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme, dass der AfD-Landesverband Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist“.


Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.




Das könnte Ihnen auch gefallen:

Werbung

Nach oben scrollen