„Dass jemand Elternschaft und die Arbeit als Abgeordneter vereinbart, muss erwünscht sein, nicht nur geduldet“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) der FAZ (Mittwochsausgabe). Konkret fordert sie, „namentliche Abstimmungen in Blöcke gefasst abhalten zu können statt einzeln beim jeweiligen Tagesordnungspunkt“.
Hilfreich wäre auch die Möglichkeit, virtuell an Ausschüssen teilnehmen zu können. „Corona hat dafür die nötigen Instrumente geschaffen.“ Auch andere Parlamentarierinnen äußerten gegenüber der FAZ, es müsse mehr für Abgeordnete mit Kindern getan werden. Die Vizepräsidentin des Bundestags, Yvonne Magwas (CDU), sagte, die von der Bundesregierung geplante Geschäftsordnungsnovellierung biete die Chance, „mehr Familienfreundlichkeit im Bundestag zu erreichen“: etwa durch den Verzicht auf namentliche Abstimmungen nach 20 Uhr und Doppelsitzungswochen. Auch über eine Elternzeit von sechs Monaten sei nachzudenken. Wie Paus setzt sie auf Digitalisierung, um „etwa bei namentlichen Abstimmungen im Plenum auch digital abstimmen zu können“. Bei diesen Abstimmungen, die oft kurzfristig anberaumt werden, müssen die Abgeordneten bislang im Reichstag anwesend sein. Die FDP-Abgeordnete Nicole Bauer verlangt einen Wechsel „weg von einer Anwesenheitskultur hin zu einer Ergebniskultur“. Sie möchte unter anderem erreichen, dass Abgeordnete ihr Baby spontan mit ins Plenum bringen dürfen. Bisher ist das nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit dem sitzungsleitenden Bundestagspräsidenten möglich. Bauer, die auch frauenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, geht es „um die Grundhaltung: dass man als Mutter nicht als Bittstellerin reingeht, sondern mit entspanntem Gefühl“. Bauer hat selbst einen ein Jahr alten Sohn, den sie regelmäßig in ihr Berliner Büro mitnimmt. Widerspruch kommt vom Vizevorsitzenden der FDP, Wolfgang Kubicki, der auch Vizepräsident des Bundestags ist. Erstens sei der Bundestag kein „Ort für Kinder“, sagte er der FAZ, und zweitens: „Was sollen wir denn machen, wenn die Kinder jetzt anfangen zu schreien? Soll ich da die Sitzung unterbrechen? Und warum sollen wir nur den Abgeordneten und nicht den Mitarbeitern, also den Stenographen oder Saaldienern zum Beispiel, dieses Recht zubilligen?“