Abrechnung der Corona-Hilfen kostet Bundesländer Millionenbetrag

Die Abwicklung Hunderttausender Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen kostet die Bundesländer offenbar mindestens einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag für externe Dienstleister.

Die Abwicklung Hunderttausender Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen kostet die Bundesländer offenbar mindestens einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag für externe Dienstleister. Das berichtet „Capital“.

Auf Anfrage des Magazins bestätigten die zuständigen Wirtschaftsministerien mehrerer Bundesländer, dass für die derzeit laufende Bearbeitung der Anträge auf Schlussabrechnung externe Dienstleister beauftragt worden sind. Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium teilte demnach mit, zur Abrechnung der Corona-Hilfen seien bis 2025 rund 145 Millionen Euro für private Dienstleister eingeplant. Derzeit würden bei den für die Anträge zuständigen Regierungspräsidien in NRW umgerechnet 335 Vollzeit-Mitarbeiter der Dienstleister eingesetzt. Das Land Baden-Württemberg schloss nach eigenen Angaben einen umfangreichen Rahmenvertrag mit einem Beratungsriesen ab, der zunächst ein Volumen von bis zu 110 Millionen Euro bis 2025 umfasst. Vereinbart seien darüber hinaus Optionen für zwei einjährige Verlängerungen über jeweils 55 Millionen Euro – insgesamt also bis zu 220 Millionen Euro, teilte das Ministerium mit. Ende Dezember unterstützten demnach 497 Mitarbeiter des externen Dienstleisters die landeseigene L-Bank mit der Prüfung der Anträge.

Auch in weiteren Bundesländern sind Unternehmen beauftragt, um die sogenannten Bewilligungsstellen bei der Prüfung der Corona-Schlussabrechnung der Unternehmen zu verstärken. Angaben zu den Kosten für die Dienstleister machten beide Länder unter Verweise auf nicht öffentliche Informationen nicht. Hamburg und Berlin, die ebenfalls auf private Dienstleister zur Unterstützung der Verwaltung zurückgreifen, machten zu den Kosten keine Angaben. Der Hamburger Senat weigerte sich zudem, die konkreten Dienstleister zu benennen.

Viele Hunderttausend Unternehmen in Deutschland, die zwischen 2020 und 2022 über verschiedene Hilfsprogramme Corona-Zuschüsse des Bundes erhalten haben, sind verpflichtet, Schlussabrechnungen einzureichen. Dadurch soll überprüft werden, ob seinerzeit auf Basis der verfügbaren Informationen zu viel oder zu wenig Geld ausgezahlt worden ist. „Capital“ berichtet unter Berufung auf Kreise der beteiligten Förderbanken, dass bislang bundesweit erst rund 100.000 Anträge final entschieden wurden. Insgesamt rechnen die Bundesländer mit 900.000 oder noch mehr Antragspaketen.

In der vergangenen Woche hatten die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen verlängert. Nun müssen die entsprechenden Anträge bis spätestens Ende September eingereicht werden. Nach bisherigen Angaben wollen die Länder die Corona-Schlussabrechnungen bis Ende 2027 abarbeiten. Zu diesem Zweck haben Bund und Länder zuletzt beschlossen, den Prüfprozess zu entschlacken.




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