Die Karlsruher Richter hatten einem anderen Antrag in dieser Sache am Vormittag aber schon stattgegeben, der von FDP, Grünen und Linken und mit anderen Argumenten eingereicht worden war – es handelt sich also allenfalls noch um juristische Spitzfindigkeiten. Die AfD hatte gerügt, dass der Bundestag sie durch den Ablauf des Verfahrens in ihren Fraktionsrechten verletzt habe.
Es fehle für ein „Organstreitverfahren“ aber „ein statthafter Antragsgegenstand beziehungsweise die Antragsbefugnis“, so das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Verfassungswidrig ist die neue Obergrenze für die Parteienfinanzierung trotzdem, wie am Vormittag im parallelen Verfahren schon geurteilt worden war. 2018 hatte der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD dafür gestimmt, dass die Parteien ab 2019 insgesamt rund 25 Millionen Euro mehr an staatlichen Geldern bekommen sollen als ursprünglich vorgesehen. Insgesamt sollte es damit ab 2019 dann 190 Millionen Euro aus der Staatskasse geben.