Ermittlungsbehörden sollen künftig bei der Bekämpfung von Kriminalität auch das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren nutzen können. Darauf einigte sich die Ampel-Koalition am Mittwoch.
Die Einigung sei „ein Meilenstein“, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin. „Nach über zehn Jahren des Wartens erhalten die Beamten endlich ein rechtssicheres und anwendbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung.“ Damit zerschlage man „den Gordischen Knoten bei Ermittlungen im Netz, denn seit Jahren gab es keine verfassungsfeste Regelung zur Vorratsdatenspeicherung“, so Höferlin.
Die Einigung stelle eine „Abkehr von anlasslosen Massendatenspeicherungen“ und einen „entscheidenden Schritt“ in Richtung einer „die Strafverfolgung verbessernden“ und zugleich verhältnismäßigen, die Freiheit der Bürger achtenden Sicherheitspolitik dar, sagte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz.
„Einziger Wermutstropfen des nun ausgehandelten Kompromisses ist zweifellos, dass die von der Großen Koalition geschaffene, seit Jahren ausgesetzte, bisherige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die gleich von mehreren höchsten Gerichten auf Bundes- und Europaebene für nichtig erklärt wurde und offen verfassungswidrig bleibt, nicht zurückgenommen werden soll.“ Dieses Instrument werde jedoch nicht mehr zum Einsatz kommen und es gebe keinen Spielraum, „diesen Zombie wiederzubeleben“, ergänzte er.
Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, bei Verdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern – sozusagen „einzufrieren“.