Der Entwurf sei auf Drängen der FDP verschärft worden, berichtet die „Bild“ (Freitagausgabe). Personen, die von Transferleistungen leben, sollen demnach nicht mehr eingebürgert werden.
Zudem soll besonders Antisemiten die Einbürgerung erschwert werden, etwa mittels stärkerer Überprüfung durch Ausländerbehörden, neue Tests und einen erweiterten Straftaten-Katalog. Nach der Länder- und Verbände-Anhörung an diesem Freitag soll der Entwurf ins Bundeskabinett kommen. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte der „Bild“: „Für die FDP ist wichtig: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muss klare Kriterien erfüllen.“ Dazu gehöre die Beherrschung der deutschen Sprache, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ebenso wie Straffreiheit und „das eindeutige Bekenntnis zu unseren Werten und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes“. Er begrüße es sehr, „dass unsere Koalitionspartner diese Auffassung teilen“, sagte Djir-Sarai. Ausnahmen bei Empfängern von Transferleistungen soll es nur noch bei der Gastarbeitergeneration sowie bei Härtefällen wie Alleinerziehenden geben. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte der „Bild“: „Das ist eine wichtige Klarstellung, die integrationsfördernd wirkt. Denn wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen beziehungsweise die tägliche Arbeit ist positiv für die Integration.“ Wiese fügte hinzu: „Die Staatsbürgerschaft kann nur bekommen, wer das Deutsche Grundgesetz anerkennt und unsere Werte verkörpert.“ Deshalb werde jetzt Antisemitismus eine „noch deutlichere Abfuhr“ erteilt. „Wer etwas im Strafregister hat und wer sich etwas zuschulden hat kommen lassen, wird von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen.“ Dazu zähle auch, ob jemand auf einer antisemitischen Demonstration strafbewährt aufgefallen sei, so Wiese.
„Durch eine Sicherheitsabfrage überprüfen wir ebenso, ob jemand Mitglied einer antisemitischen Organisation ist. Zudem wird der Einbürgerungstest diesbezüglich gezielt konkretisiert.“