Die Ampelparteien im Bundestag haben sich beim Umgang mit Kinderehen in Deutschland geeinigt. Das berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf Koalitionskreise.
Demnach arbeitet das Bundesjustizministerium an einem Referentenentwurf des Gesetzes, der im Laufe des Aprils vorliegen soll und in der Regierung noch abgestimmt wird. Nötig geworden war der Schritt, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für nicht gesetzeskonform erklärt hatte.
Es gibt eine Übergangsfrist bis Ende Juni. Bis dahin muss eine Lösung her, damit keine Regelungslücke entsteht. Es gab aber einen Konflikt, wie diese Lösung aussehen könnte: Die FDP hatte für die sogenannte Aufhebungslösung plädiert, bei der über jede Ehe einzeln entschieden worden wäre. Die SPD hatte sich hingegen für die Unwirksamkeitslösung ausgesprochen: Dabei ist jede im Ausland geschlossene Kinderehe in Deutschland per se unwirksam. Dann aber braucht es Folgeregelungen, um Härten zu vermeiden, etwa bei Unterhalt und Renten.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums bestätigte auf Nachfrage des „Tagesspiegels“, dass die Unwirksamkeitslösung kommt. Die Ampel will das Gesetzgebungsverfahren noch pünktlich schaffen, sodass die neue Regel nahtlos im Anschluss an das bisher noch übergangsweise geltende Gesetz in Kraft tritt. Der Gesetzentwurf wird dafür aus dem Parlament heraus eingebracht, um das Verfahren abzukürzen.