Das geht aus einer sogenannten Formulierungshilfe der Bundesregierung eines „Krankenhaustransparenzgesetzes“ für die Ampelfraktionen hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Donnerstagausgaben berichten. „Mit dem Gesetzentwurf werden Transparenz und Qualität der Krankenhausbehandlung in Deutschland nachhaltig gestärkt“, heißt es in dem Entwurf.
Durch die Veröffentlichung der Informationen solle sich jeder über das Leistungsgeschehen des jeweiligen Krankenhausstandorts angemessen informieren können. Patienten hätten ein Recht darauf, zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet, wird argumentiert. Nach dem Entwurf müssen das jeweilige Leistungsangebot, die personelle Ausstattung und Qualitätsdaten veröffentlicht werden. Dazu gehören dem Entwurf zufolge auch Informationen über die Rate der Komplikationen und der Todesfälle. Zudem soll dargestellt werden, welcher „Leistungsstufe“ die jeweilige Klinik zuzuordnen ist – von der wohnortnahen Grundversorgung bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Diese Einteilung war von den Bundesländern im Rahmen der Verhandlungen mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) über eine Klinikreform abgelehnt worden. Deshalb hatte Lauterbach angekündigt, die Zuordnung auf der Plattform vorzunehmen.