Darauf habe sich die Bundesregierung intern verständigt, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Regierungs- und Koalitionskreisen. Insgesamt geht es bei der Maßnahme nach früheren Angaben des Finanzministeriums um eine zusätzliche Steuersenkung im Umfang von knapp zwei Milliarden Euro.
Der Grundfreibetrag soll für das Jahr 2024 demnach von 10.908 auf 11.784 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag wird von 6024 auf 6612 Euro angehoben. Bisher hatte die Ampelkoalition eine geringere Anhebung vorgesehen. Im Inflationsausgleichsgesetz waren für den Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag 11.604 Euro sowie 6.384 Euro angesetzt.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte die stärkere Entlastung schon vor Wochen vorgeschlagen, war damit aber zunächst auf Widerstand bei SPD und Grünen gestoßen. Nun gebe es in der Regierung eine Einigung, hieß es in Koalitionskreisen. Die stärkere Entlastung sei rechtlich geboten, hieß es. Infolge der deutlich höheren Preise und Löhne wird das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 stärker angehoben als im vergangenen Existenzminimumbericht prognostiziert.
„Durch die Anhebung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 ergibt sich als Folgewirkung auch ein Anpassungsbedarf bei den entsprechenden steuerlichen Freibeträgen, um eine verfassungswidrige Besteuerung zu vermeiden“, hieß es im Bundesfinanzministerium. Da die Verständigung in der Ampelkoalition Zeit gebraucht hat, ist noch offen, wann die höheren Steuerfreibeträge kommen werden. Als wahrscheinlich gilt, dass sie Teil des nächsten Jahressteuergesetzes sind, das im Frühjahr 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Die höheren Freibeträge würden dann rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, hieß es in Koalitionskreisen.