Ampel sieht sich durch Wahlrechtsurteil bestätigt

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Bundeswahlgesetz 2023 überwiegend verfassungsgemäß ist, sieht sich die Ampelkoalition bestätigt.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Bundeswahlgesetz 2023 überwiegend verfassungsgemäß ist, sieht sich die Ampelkoalition bestätigt. „Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags ist vollbracht und verfassungsgemäß“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese am Dienstag.

„Damit haben wir als Regierungskoalition etwas geschafft, an dem eine 16 Jahre unionsgeführte Regierung insbesondere aufgrund der Weigerung der CSU gescheitert ist.“ Man sichere die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die effektive parlamentarische Arbeit durch ein „faires, transparentes und einfaches neues Wahlrecht“.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, ergänzte mit Blick auf das Urteil des Verfassungsgerichts, wonach die Fünf-Prozent-Klausel bei einer Streichung der Grundmandatsklausel nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass „sicherlich auch andere Alternativen im Raum gestanden“ hätten. „Wir werden anhand der vom Gericht gefundenen Kriterien auch hierfür eine faire und gerechte Lösung finden.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, sprach sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform gegen eine schnelle weitere Anpassung des Gesetzes aus. „Das Thema Grundmandatsklausel sollte man sich in Ruhe anschauen“, sagte Steffen dem Nachrichtenportal T-Online. „Von Schnellschüssen vor der nächsten Bundestagswahl rate ich ab.“

Der frühere Hamburger Justizsenator lobte das Urteil und seine Ampelkoalition. „Rechtzeitig für die nächste Bundestagswahl haben wir Klarheit. Diese Entscheidung schafft Stabilität für das Wahlrecht“, sagte Steffen. „Die Verkleinerung des Bundestages ist ein großer Erfolg. Dies haben wir gegen den erbitterten Widerstand insbesondere der CSU durchgesetzt.“

FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle lobte das Gericht in Karlsruhe ebenfalls. „Das Bundesverfassungsgericht hat ein kluges Urteil gesprochen und das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt“, sagte Kuhle dem Nachrichtenportal T-Online. „Wenn die Politik das Land reformieren will, dann darf sie sich selbst nicht ausnehmen. Aus diesem Grund darf der Deutsche Bundestag nicht immer weiter unkontrolliert wachsen.“ Kuhle sagte weiter, es sei lange umstritten gewesen, ob die Grundmandatsklausel „überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar“ sei. „Hier sorgt das Gericht mit seiner Entscheidung – unter den aktuellen Bedingungen – endlich für die nötige Klarheit.“




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