Das geht aus einer Formulierungshilfe des Gesundheitsministeriums für die Koalitionsfraktionen hervor, über die die „Rheinische Post“ in ihrer Montagsausgabe berichtet. Darin heißt es, dass für die Berufsgruppe der Hebammen „ab dem Jahr 2025 der Personalaufwand im Umfang der dafür nachgewiesenen Kosten vollständig im Pflegebudget berücksichtigt wird“.
Insoweit werde die Beschäftigung von Hebammen in den Kreißsälen dann auch einer unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen gleichgestellt. Unabhängig davon, dass Hebammen nach der „Krankenhausbuchführungsverordnung“ dem Funktionsdienst zugerechnet würden, „haben deren Tätigkeiten zur Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen einen der Pflege vergleichbaren unmittelbaren Bezug zur Patientenversorgung“. Darüber hinaus werde ein nicht unerheblicher Anteil der Hebammen nach Angaben des Deutschen Hebammenverbands auf Wochenbett- und Risikoschwangeren-Stationen eingesetzt. Derzeit schon bestehe die Möglichkeit, diesen Personalaufwand dann unter der Berufsgruppe „sonstige Berufe“ im Pflegebudget zu berücksichtigen. In den Jahren 2023 und 2024 sei somit eine Finanzierung über das Pflegebudget wie bereits in den Jahren 2020 bis 2022 unverändert gesichert, heißt es in der Formulierungshilfe. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war zuvor auf die Forderungen der Berufsverbände eingegangen, dass Hebammen ab 2025 nicht aus dem Pflegebudget fallen dürften. Jetzt folgt der Vollzug, der laut Zeitung bereits am nächsten Freitag vom Bundestag beschlossen werden soll.