Die Ampel gibt ihre Pläne auf, das Wort „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen und es zu ersetzen. Darauf haben sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP verständigt, wie die „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet.
Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das Wort aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu entfernen. Nun heißt es, man folge den Bedenken des Zentralrates der Juden. Die Einwände und Hinweise seien richtig. Der Präsident des Zentralrates, Josef Schuster, hatte kürzlich unter anderem erklärt, er sei gegen die Streichung, weil das Wort an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen erinnere.
Darüber hinaus hieß es aus der Ampel, das Ersetzen des Begriffs sei juristisch zu kompliziert. Es gebe erhebliche Bedenken, welche Formulierung das gleiche Schutzniveau garantieren könne. In Artikel 3 heißt es unter anderem, niemand dürfe wegen seiner „Rasse“ benachteiligt oder bevorzugt werden.
Das Saarland hatte kürzlich das Wort aus seiner Landesverfassung gestrichen, wie zuvor auch schon Brandenburg und Thüringen. Im Saarland und in Brandenburg heißt es nun, es dürfe niemand aus „rassistischen Gründen“ diskriminiert werden. In Thüringen werden dagegen Herkunft, Abstammung, ethnische Zugehörigkeit und Sprache einzeln als Diskriminierungsmerkmale genannt.
In einer Expertenanhörung zu einer möglichen Ersetzung des Begriffs „Rasse“ hatten sich 2021 die eingeladenen Sachverständigen mehrheitlich für die Änderung ausgesprochen. Der Begriff „Rasse“ leiste einem Menschenbild Vorschub, wonach es menschliche „Rassen“ gebe, sagte etwa Henrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Hannes Ludyga von der Universität des Saarlandes kritisierte zudem, dass der Begriff „Rasse“ Rechtsunsicherheit hervorrufe.