Dies geht aus einem Änderungsantrag für die Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur am kommenden Montag hervor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Samstagausgabe) berichten. In dem Papier heißt es: „Ein fairer und diskriminierungsfreier Zugang von Diensteanbietern und Mobile Virtual Network Operators (MVNO) im Vorleistungsmarkt muss gesichert sein. Der Beirat bittet daher die Bundesnetzagentur bis zur nächsten Sitzung um eine umfassende Information der aktuellen Marktsituation.“
Mehr Wettbewerb habe positive Auswirkungen auf die angebotene Qualität und die dafür veranschlagten Preise zur Folge. Die Regulierungsbehörde muss in den nächsten Monaten über die Bedingungen für Neuvergabe von Mobilfunkfrequenzen entscheiden, für die die Nutzungslizenzen Ende 2025 auslaufen. Eine entscheidende Rolle spielt dabei der „BnetzA“-Beirat, der mit 16 Mitgliedern des Bundestages und 16 Vertretern des Bundesrats besetzt ist.
Der Antrag stammt von den Beitragsmitgliedern, die zu den Ampelfraktionen im Bundestag gehören. Vertreter von SPD, Grünen und FDP haben im Beirat eine rechnerische Mehrheit. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) und der Mobilfunkdienstleister 1&1 hatten Anfang Juni eine Studie vorgelegt, die zu der Schlussfolgerung kommt, dass die drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber (Vodafone, Deutsche Telekom, O2-Telefonica) den Konkurrenten den Zugang zum neuen 5G-Funknetz blockieren würden. „Wir setzen darauf, dass es vom Beirat der Bundesnetzagentur am Montag ein klares Signal in Richtung MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung (DAV) gibt und damit für mehr Wettbewerb im Mobilfunkmarkt“, sagte Sven Knapp, Leiter des Breko-Hauptstadtbüros.
DAV bedeutet, dass die Netzbetreiber nicht nur – wie bisher – mit Diensteanbietern verhandeln, sondern auch Verträge mit den Konkurrenten abschließen müssen. Bei der Ermittlung fairer Konditionen gebe es bewährte Verfahren, erläuterte Knapp. „Wir wollen, dass den Wettbewerbern ohne eigenes Mobilfunknetz, also Glasfasernetzbetreibern und Diensteanbietern, genau die Konditionen gewährt werden, die die eigenen Vertriebsabteilungen der Mobilfunknetzbetreiber haben.“ Einsprüche kommen von den Netzbetreibern: „Der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt funktioniert. Diensteanbieter können 5G zu fairen Preisen nutzen und tun dies teilweise auch schon. Die Forderung nach einem 5G-Abgabezwang zu festgeschriebenen Ramsch-Preisen würde den Netzausbau in Deutschland ausbremsen“, teilte Vodafone auf Anfrage des RND mit.
Das Ergebnis wäre eine Umverteilung der Gelder weg von jenen, die sie dringend für den Aufbau neuer Funkmasten und zum Schließen von Funklöchern benötigen, hin zu denen, „die ihre eigenen Gewinne ohne großen Aufwand weiter maximieren wollen“. Ähnlich argumentiert die Telekom: „Deutschland verfügt über einen ausgeprägten Mobilfunkmarkt an Drittanbietern, auch auf dem Netz der Telekom.“
Und ein O2-Sprecher fügt hinzu: „Die Tatsache, dass Diensteanbieter zwischen verschiedenen Netzbetreibern als Vorleistungsanbietern auswählen und wechseln, bestätigt diesen Wettbewerb.“ Endgültige Entscheidungen wird es dem Vernehmen nach in der Sitzung des „BnetzA“-Beirates am Montag nicht geben. Diese werden erst gegen Ende des Jahres erwartet. Die nächsten Sitzungen des Beitrags sind für Ende September und Ende November geplant.