Dafür haben SPD, Grüne und FDP sich nun auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der weitreichende Optionen für digitale Verhandlungen vorsieht, berichtet der „Spiegel“. Künftig sollen Prozessbeteiligte an Zivilgerichten demnach einen Anspruch auf die digitale Teilnahme an der Verhandlung haben.
Ein Antrag auf Teilnahme per Video- und Audioübertragung darf vom Gericht nur dann abgelehnt werden, wenn sich aus dem Einzellfall Gründe dagegen ergeben. Richter sollen Verhandlungen zudem per Video leiten und auch Urteile auf diesem Weg verkünden können. Damit könnten ganze Verhandlungen digital stattfinden. Der Entwurf sieht zudem vor, dass Videoverhandlungen der Öffentlichkeit per Stream zugänglich gemacht werden können.
Entsprechende Modelle sollen an Pilotgerichten erprobt und evaluiert werden. Die Möglichkeit für Richter, nunmehr vom Homeoffice über Video zu verhandeln, bedeute eine „riesige Arbeitserleichterung und steigert die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber“, sagte der Grünen-Politiker Till Steffen dem „Spiegel“. Zudem werde die Terminierung an Gerichten flexibler, „was die Verfahren beschleunigen wird“.