Die Koalition wolle die sogenannten Staatsleistungen, mit denen unter anderem Bischofsgehälter finanziert werden, „unbedingt“ ablösen, sagte der SPD-Kirchenbeauftragte Lars Castellucci der Wochenzeitung „Die Zeit“. Diese Leistungen sollen aber nach den Worten des SPD-Politikers nicht einfach gestrichen werden, sondern durch eine einmalige Ablösesumme enden.
Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz sagte, die Koalition sei „schon in der konkreten Umsetzung“. Jährlich fließen rund 550 Millionen Euro aus den meisten Länderhaushalten an die evangelische und katholische Kirche. Die Staatsleistungen gehen auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Der Auftrag, die Staatsleistungen an die Kirche abzulösen, ist eigentlich im Grundgesetz verankert. Bisher ist dies aber nicht geschehen. Nach Informationen der „Zeit“ trifft sich derzeit eine Arbeitsgruppe: Beamte des Kanzleramts, des Bundesinnen- und des Justizministeriums, der Länder, Kirchenfunktionäre und Sachverständige erarbeiten Eckpunkte. Dann soll ein sogenanntes Grundsätze-Gesetz geschrieben werden, das am Ende der Bundestag beschließt. Leiter der Arbeitsgruppe ist ein Ministerialdirektor des Bundesinnenministeriums, der evangelische Theologe Jörn Thießen. Auch der Vatikan soll in den Prozess eingebunden werden. „Der Zeitplan ist straff: 2023 die Eckpunkte, 2024 muss das Gesetz durch sein“, sagte Castellucci.