Das ergibt sich aus einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Danach müssen mehrköpfige Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) auf Landesebene und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) künftig mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt sein.
Durch die Neuregelung solle bei den Organisationen der Ärzte- und Zahnärzteschaft eine „angemessene Repräsentanz“ von Frauen und Männern in den Vorständen erreicht werden, heißt es in dem Antrag von SPD, Grünen und FDP. Derzeit sind Frauen in den insgesamt 17 KVen und der KBV unterrepräsentiert. Der Vorstand der KBV besteht beispielsweise aus drei Mitgliedern, derzeit alles Männer.