In den Ampel-Fraktionen der Bundesregierung ist erneut ein Streit über eine Verschärfung des Waffenrechts entbrannt. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass uns der Gesetzesentwurf im Bundestag noch nicht vorliegt“, sagte die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge der „taz“. Bereits vor einem Jahr hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einen Gesetzentwurf für eine Waffenrechtsreform vorgelegt, der von der FDP seitdem blockiert wird.
SPD und Grüne kritisieren nun offen ihren Koalitionspartner. Es sei eine sicherheitspolitische Notwendigkeit, bekannte Schwachstellen beim Waffenrecht anzugehen, Personen mit Waffenberechtigungen strenger zu überprüfen und den Austausch zwischen den Behörden zu verbessern, so Wegge weiter. Zudem hätten zuletzt mehrere Schusswaffenvorfälle „deutlich gezeigt, dass wir die Änderungen brauchen“, ergänzte sie. „Wir hoffen sehr, dass sich diese Einsicht auch bei der FDP durchsetzt. Daher setze ich darauf, dass uns in diesem Jahr ein Gesetzentwurf der Bundesregierung erreicht.“ Auch der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich kritisiert die FDP: Die Partei spiele beim Waffenrecht „ein gefährliches Spiel auf Zeit“, sagte er der „taz“. Jeder Rechtsextremist mit einer Waffe sei „eine enorme Bedrohung für unsere Sicherheit“. Das dürfe ein wehrhafter Staat nicht dulden.
Die Ampel-Regierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Extremisten „konsequent zu entwaffnen“ und Kontrollmöglichkeiten im Waffenrecht „effektiver auszugestalten“. Die FDP hält dabei aber das Waffengesetz für streng genug und pocht nur auf eine bessere Umsetzung. Zudem hatten die Liberalen zuerst eine Evaluation der jüngsten Waffenrechtsverschärfungen eingefordert. Diese Evaluation legte Faesers Bundesinnenministerium im September 2023 schließlich vor – mit dem Fazit, dass weitere Verschärfungen nötig seien.
FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle aber widerspricht. „Die vorgelegte Evaluation aus dem Innenministerium ist keine Grundlage für eine Verschärfung des Waffenrechts“, sagte Kuhle der „taz“. Denn der Bericht habe Lücken. So beziehe er nur die letzte Reform ein, nicht die vorherigen.
Auch sei die Umsetzung durch die Länder und Kommunen „nicht hinreichend evaluiert“. Und es fehlten weiter statistische Daten, etwa zum Personal in den Waffenbehörden oder dazu, wie viele Waffen in legalem und illegalem Besitz seien. „Auf dieser Grundlage darf eine weitere Änderung des Waffenrechts nicht erfolgen“, so Kuhle. Der Grünen-Politiker Emmerich sagte dagegen: „Wer lautstark eine Evaluierung fordert, kann den daraus resultierenden Handlungsbedarf dann nicht einfach ignorieren.“
Auch wenn man bei der statistischen Erfassung und beim Vollzug besser werden müsse, sei dies „kein Grund, den dringenden Handlungsbedarf im Waffenrecht auf die lange Bank zu schieben“. Tatsächlich liegt Faesers Gesetzentwurf der „taz“ zufolge immer noch im sogenannten „Vorhabenclearings“ beim Bundesfinanzministerium von FDP-Chef Christian Lindner. Damit wird der Finanzaufwand eines Gesetzes für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung geprüft. Hierbei hätten sich „eine Reihe an Rückfragen ergeben, die sich derzeit in der Klärung befinden“, zitiert die Zeitung aus Kreisen des Finanzministeriums. Man befinde sich weiter „in einem frühen Stadium der Ressortabstimmung“.