„Das ist ein Ja in der Gestalt, dass wir sagen, wir können dieses Außengrenzenverfahren natürlich im Einklang mit der Menschenrechtskonvention, mit europäischem Recht und natürlich erst recht mit deutschem, nationalem Verfassungsrecht lösen“, sagte er den Sendern RTL und ntv. Es wäre „ambitionslos“, wenn man glaube, das seien „per se menschenunwürdige Bedingungen“ an der Außengrenze, so Amthor.
„Nein, es ist das erklärte Ziel der Innenminister der Europäischen Union, ein Außengrenzverfahren einzuführen im Einklang mit dem europäischen Recht und das ist möglich“, fügte er hinzu. Man könne nicht einreisen, „wie man möchte“ in die Europäische Union, sondern man brauche dafür eine „Bleibeperspektive, einen Bleibegrund“. Dafür reiche es nicht, einen Asylantrag zu stellen, sondern der müsse auf „Plausibilität“ geprüft werden, so der CDU-Politiker. Den Begriff „Internierungslager“ für die Auffanglager an der Außengrenze lehnt Amthor ab. „Der Begriff der Haft, Internierungslager, alles andere, was dort verwendet wird, das entspricht doch nicht der Realität.“ Es gehe doch nicht darum, „ein zweites Moria“ an den Grenzen der Europäischen Union zu errichten, sondern es gehe darum, „geordnete Verfahren“ vorzunehmen.