Die Zahl der minderjährigen Rekruten bei der Bundeswehr ist 2023 auf ein Rekordhoch gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Ali Al-Dailami vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hervor, über die die „Welt“ berichtet.
Von den 18.802 Soldaten, die 2023 ihren Dienst bei der Bundeswehr angetreten haben, waren demnach 1.996 bei ihrem Dienstantritt erst 17 Jahre alt und damit minderjährig. Das entspricht 10,6 Prozent aller neu eingestellten Soldaten. Dies ist der höchste Anteil seit Beginn der Erfassung 2011.
Die Einstellung minderjähriger Soldaten bei der Bundeswehr ist seit Jahren umstritten. Nach einem Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention gilt für die Streitkräfte eigentlich ein Mindestalter von 18 Jahren, die Bundeswehr macht allerdings wie einige wenige andere der 173 Vertragsstaaten von der Ausnahmeregelung Gebrauch, auch schon 17-jährige Freiwillige zu Ausbildungszwecken zu rekrutieren – wenn die Eltern zustimmen.
Die Jugendlichen dürfen zwar nicht in kriegerischen Konflikten oder im bewaffneten Wachdienst eingesetzt werden, erhalten aber eine herkömmliche militärische Ausbildung. Die Ampel-Koalition hatte sich vorgenommen, diese Praxis zu ändern. Im Koalitionsvertrag steht, dass „Ausbildung und Dienst an der Waffe“ volljährigen Soldaten vorbehalten bleibe.
Die Wehrbeauftragte Eva Högl (SPD) hatte sich bereits im vergangenen Jahr in ihrem Wehrbericht für ein neues Verfahren ausgesprochen. Die deutsche Regelung erfahre seit vielen Jahren Kritik, so Högl. Da die Bundeswehr dringend Personal benötige, wolle sie auf das Potenzial 17-jähriger Schulabgänger nicht verzichten. Dann müsse sie aber diese sehr jungen Soldaten „mit Blick auf ihre seelische und körperliche Gesundheit besonders schützen“.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte dazu auf Anfrage der Zeitung, der Gebrauch der Waffe sei bei 17-Jährigen allein auf die Ausbildung beschränkt und unter strenge Aufsicht gestellt. Derzeit gebe es aber interne Untersuchungen, diese Praxis in Umsetzung des Koalitionsvertrages anzupassen. „Die internen Abstimmungen zur komplexen Änderung der Verfahren dauern an“, so die Sprecherin.
„Solange diese nicht in Kraft gesetzt sind, werden 17-Jährige gemäß den umfangreichen Schutzregelungen, die ihrer Situation in den Streitkräften Rechnung tragen, nach dem aktuell gültigen Verfahren ausgebildet.“