Anteil sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge weiter gestiegen

Der Anteil der befristeten Arbeitsverträge ohne bestimmten Sachgrund an allen Befristungen nimmt trotz des vielbeklagten Fachkräftemangels weiter zu.

Der Anteil der befristeten Arbeitsverträge ohne bestimmten Sachgrund an allen Befristungen nimmt trotz des vielbeklagten Fachkräftemangels weiter zu. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl hervor, über die die „Rheinische Post“ in ihrer Freitagsausgabe berichtet.

Sachgrundlose Befristungen hatten demnach 2023 einen Anteil von 56,5 Prozent an allen befristeten Arbeitsverträgen. Im Jahr 2021 waren es dagegen noch 55,7 Prozent. Das Ministerium beruft sich auf Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Besonders hoch war der Anteil der sachgrundlosen Befristungen im vergangenen Jahr in der Privatwirtschaft mit 71,8 Prozent aller befristeten Verträge, wie das Ministerium schreibt. 2021 waren es noch 69,2 Prozent. Lediglich im öffentlichen Dienst nahm der Anteil deutlich ab – und zwar von 33,3 Prozent 2021 auf 23,2 Prozent vergangenes Jahr.

Der Antwort des Ministeriums zufolge stagnierte der Anteil der sachgrundlosen Befristungen bei Neueinstellungen: Im vergangenen Jahr wurden 63,2 Prozent aller neuen befristeten Arbeitsverträge ohne Sachgrund geschlossen, 2021 war er geringfügig höher. Insgesamt stieg die Zahl der sachgrundlosen befristeten Neueinstellungen um rund 50.000 auf 665.000 im Jahr 2023.

„Der Anteil sachgrundlos befristeter Beschäftigung nimmt wieder zu. Das ist eine schlechte Nachricht, denn befristete Arbeitsverhältnisse sind mit niedrigeren Löhnen, mieseren Arbeitsbedingungen und mehr Unsicherheit für die Beschäftigten verbunden“, sagte Linken-Politikerin Ferschl. „Die positiven Entwicklungen im öffentlichen Dienst werden gänzlich von den steigenden Befristungen in der Privatwirtschaft ausgeglichen. Das Versprechen im Koalitionsvertrag, nur beim Bund als Arbeitgeber die sachgrundlose Befristung zu bekämpfen, greift zu kurz. Die sachgrundlose Befristung ist ersatzlos zu streichen“, forderte Ferschl.




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