Das bericgtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ in seinen Dienstag-Ausgaben unter Berufung auf „Kreise des Finanzministeriums“. Für die Auswahl spreche, dass die Anti-Geldwäscheeinheit Financial Intelligence Unit (FIU) und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), die beide in die neue Bundesbehörde überführt würden, bereits in Köln beziehungsweise in Dresden ihren Sitz hätten.
Dadurch müssten nicht neue Standorte geschaffen werden, was eine effiziente Steuerung der Behörde ermögliche. Für Köln spreche auch die räumliche Nähe zu wesentlichen Partnern, vor allem dem Zollkriminalamt. Auch das in Wiesbaden ansässige Bundeskriminalamt sei eine wichtige Partnerbehörde. Frankfurt am Main als potentieller Standort der europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA wäre ebenfalls schnell erreichbar, wurde argumentiert. Mit dem Standort in Dresden würden strukturpolitischen Ziele der Bundesregierung zur Förderung ostdeutscher Standorte besonders berücksichtigt. Nach früheren Angaben soll die neue Behörde bis zu 2.000 Mitarbeiter haben. Mit der neuen Behörde, die bisher unter dem Arbeitstitel „Bundesfinanzkriminalamt“ geführt wurde, will Lindner die bisher zersplitterten Kompetenzen bei der Bekämpfung der Geldwäsche bündeln. Sie haben dazu geführt, dass Deutschland bisher bei vielen Kriminellen als Paradies für Geldwäsche gilt. Die internationale Financial Action Task Force (FATF) hatte mehrfach erhebliche Missstände in Deutschland beklagt.