„Den Antrag der AfD-Bundestagsfraktion, das rituelle Schächten in Deutschland zu verbieten, ist ein fundamentaler Angriff auf das jüdische Leben in Deutschland“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben). Wenn Juden in ihrer religiösen Praxis eingeschränkt werden sollen, stelle das einen Eingriff in die Religionsfreiheit dar.
„Das letzte Mal, dass Schächten in Deutschland verboten wurde, war durch die nationalsozialistische Gesetzgebung im April 1933.“ Dabei seien die jüdischen Speisegesetze, zu denen koscheres Fleisch untrennbar gehöre, nicht nur ein religiöses Gebot, sondern Teil der jüdischen Identität, so Klein. Sie hätten überdies gerade in der Diaspora dazu beigetragen, das Selbstverständnis des Judentums zu sichern. Die schon vorgesehene Anwendung der strengen Schlachtmethoden stelle ohnehin einen angemessenen Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierwohl dar und entspreche den hohen EU-Standards. „Der AfD-Antrag diskriminiert im Übrigen auch Muslime in Deutschland“, sagte der Antisemitismusbeauftragte. Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag ins Parlament eingebracht, der betäubungsloses Schlachten als eine der grausamsten Tötungsarten kritisiert. Die Tiere erlitten dadurch erhebliche Leiden und Schmerzen, heißt es. Und aus Sicht des Tierschutzes sei die ersatzlose Streichung des einschlägigen Paragrafen im Tierschutzgesetz „dringend erforderlich und begründet, um den Tieren durch eine betäubungslose Schlachtung keine größeren Schmerzen oder Leiden zuzufügen“. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sei der Import von koscherem Fleisch aus anderen EU-Staaten oder Drittländern weiterhin gewährleistet, so die AfD weiter. Es bestehe daher ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Bedeutung des Tierschutzes und der Religionsfreiheit. Die AfD hatte bereits in der Vergangenheit gegen das Schächten mobil gemacht.