„Vor dem Hintergrund der Reaktionen in Deutschland auf den Terror der Hamas in Israel müssen Polizei und Justiz noch besser in die Lage versetzt werden, Bedrohungen aus dem islamistischen Umfeld in den Griff zu bekommen“, sagte Klein den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). Er halte daher eine Änderung des Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch für notwendig.
In der Praxis gebe es oft Schwierigkeiten bei der Anwendung: „Es hat in der Vergangenheit viele Einstellungen von Ermittlungsverfahren gegeben, die bei den Betroffenen und in der Öffentlichkeit auf Unverständnis getroffen sind“, sagte Klein. Der Paragraf solle künftig angewendet werden, ohne dass wie bisher die Störung des öffentlichen Friedens durch die volksverhetzende Handlung festgestellt werden müsse. „Diese klarstellende gesetzliche Änderung sollte zeitnah erfolgen, damit wir als Staat deutlich rote Linien aufzeigen – gegen jede Form von Hass und Hetze auf unseren Straßen“, sagte der Antisemitismusbeauftragte.