Mit der geplanten Formulierung werde den in den Apotheken arbeitenden Frauen vor den Kopf gestoßen, sagte die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagsausgaben). Sie sei zudem ein Affront gegen den gesamten Berufsstand: „Warum sollten Ärztinnen und Ärzte persönlich und genderkonform genannt werden, die Apotheke aber nur als Ort?“, so Overwiening.
Auf Initiative Lauterbachs hatte das Kabinett beschlossen, mit einer Gesetzesänderung den bisherigen Warnhinweis in der Werbung neu zu fassen. So soll es künftig heißen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke.“ Bisher lautet die im Heilmittelwerbegesetz (HWG) vorgeschriebene Formulierung: „…und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Overwiening sagte, sie begrüße es grundsätzlich, dass die Bundesregierung auch beim Arzneimittel-Warnhinweis künftig auf eine „gendersensible“ Sprache setzen wolle. Schließlich seien fast 90 Prozent der in öffentlichen Apotheken tätigen Beschäftigten Frauen. Die ABDA schlägt nach ihren Angaben vor: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.“