Nach der Legalisierung von Cannabis erwartet der Apothekerverband Nordrhein einen Anstieg der ärztlichen Verschreibungen. „Wir gehen davon aus, dass Cannabis jetzt deutlich mehr verordnet wird“, sagte Verbandschef Thomas Preis der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).
„Denn mit der Teil-Legalisierung wurden die Regeln für die Verordnung gelockert: Bislang konnten Cannabis-Therapien erst durchgeführt werden, wenn andere Therapien nicht angeschlagen haben. Zum 1. April ist dieser Therapievorbehalt für Ärzte weggefallen.“
Zudem falle für Praxen die bürokratisch aufwendige Verordnung auf Betäubungsmittelrezepten weg. „Cannabis ist jetzt verschreibungsfähig wie andere Arzneimittel.“ Konkret sagte Preis: „Kurzfristig gehen wir von einer Verdoppelung der Privat-Verordnungen aus. Durch die Entstigmatisierung von Cannabis wird auch der Nachfragedruck von Patienten in den Arztpraxen steigen.“ Verordnungen für Kassenpatienten würden hingegen nicht so stark steigen, Cannabis-Therapien müssen weiter durch die Kassen genehmigt werden.
Bundesweit wurden laut Thomas Preis 2022 etwa 300.000 Cannabis-Rezepte zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet. Der Apothekerverband regt eine Reform der Verschreibungspflicht an. „Man kann davon ausgehen, dass sich zahlreiche Menschen zukünftig mit Cannabis selbst therapieren wollen. Ohne heilkundliche Begleitung ist das gesundheitsgefährdend. Als Bezugsquelle für Cannabis zur Selbsttherapie bleibt nur der Eigenanbau, die Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club oder der Bezug über den Schwarzmarkt.“
Thomas Preis regt daher an: „Nachdem Cannabis in Apotheken seit dem 1. April nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird, wäre es für die Politik nur noch ein kleiner Schritt, es in bestimmten Fällen aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, damit Patienten bestimmte Erkrankungen selbst therapieren können.“
Es sei vorstellbar, dass Apotheken unter strengen Bedingungen kleine Mengen Cannabis auch ohne Rezept zu medizinischen Zwecken an Patienten abgeben, so Preis. Zugleich sagte er: „Als Abgabestelle von Cannabis zu Genusszwecken oder als Cannabisshop stehen Apotheken hingegen nicht zur Verfügung.“