Arbeitgeber können neue Pflegebeiträge im Juli noch nicht zahlen

Deutsche Unternehmen können einem Zeitungsbericht zufolge die Beiträge zur Pflegeversicherung nicht rechtzeitig an die Kassen abführen, falls die Sätze im Sommer wie geplant steigen.

Den Betrieben fehlten Informationen und Computerprogramme, um die Abgaben je nach Kinderzahl der Beschäftigten neu zu berechnen, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf eine Stellungnahme des Arbeitgeberverbands BDA zu einem neuen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Eine Umsetzung zum 1. Juli 2023 ist für die Arbeitgeber keinesfalls leistbar“, zitiert die FAZ aus dem BDA-Papier.

Zu diesem Zeitpunkt sollen gemäß Lauterbachs Novelle die Beiträge von Eltern je nach Kinderzahl unterschiedlich sein. Damit folgt der Minister einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesamtbeitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer soll im Juli für Kinderlose von 3,4 auf 4 Prozent steigen. Auch für Eltern bis zu drei Kindern nehmen die Beiträge zu, von bisher 3,05 auf dann 3,1 bis 3,4 Prozent. Erst ab vier Kindern sinken die Abgaben auf 2,95 und dann 2,8 Prozent. Der Teilbetrag der Unternehmen wächst unabhängig von der Kinderzahl ihrer Beschäftigten von 1,525 auf pauschal 1,7 Prozent. Die Arbeitgeber beklagen sich laut FAZ über die steigenden Lohnzusatzkosten und den wachsenden administrativen Aufwand. Schon jetzt koste sie die Ermittlung und Zahlung der Sozialbeiträge 1,5 Milliarden Euro im Jahr. „Eine weiter steigende bürokratische Belastung muss daher vermieden werden“, heißt es laut FAZ in der Stellungnahme. Der im Entwurf unterstellte Einmalaufwand von 100 Millionen Euro reiche nicht aus. Nach Recherchen der Zeitung hatte die Ampelkoalition noch im September ein „Belastungsmoratorium“ beschlossen, damit „keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten die Wirtschaft beeinträchtigen“.




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