Im Streit um den gesetzlichen Mindestlohn werfen die Arbeitgeberverbände Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein „bewusstes Verdrehen“ der Rechtslage vor. Auslöser ist ein Brief, mit dem Heil die Mindestlohnkommission aufgefordert hatte, die deutsche Lohnuntergrenze aufgrund von Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie zügig auf 60 Prozent des mittleren Lohnniveaus zu erhöhen.
Das würde auf eine Erhöhung in Richtung von 15 Euro je Stunde hinauslaufen. „Unser nationaler Referenzwert ist, völlig rechtmäßig, die Tariflohnentwicklung“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundevereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Wenn Bundesarbeitsminister Heil das bewusst unterschlägt, verdreht er die Rechtslage und beschädigt die Mindestlohnkommission.“ Darüber hinaus bewertete er Heils Umgang mit dem Mindestlohn als „zynisch“.
Kampeter ist auch Mitglied der Mindestlohnkommission, der je drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter angehören. Als Konsequenz aus dem neuen Konflikt stellen die Arbeitgeber nun auch ihre weitere Mitarbeit in der Kommission offen zur Disposition: Die Frage nach einem Ausstieg der Arbeitgeber sei „gerechtfertigt“, sagte Kampeter. „Deswegen werden wir sie in naher Zukunft in unseren Gremien diskutieren.“
Er warf Heil sowie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) überdies vor, Beschäftigte im unteren Lohnbereich unnötig durch Sozialabgaben zu belasten. „Ich finde es geradezu zynisch, wenn die Nettoklau-Minister Heil und Lauterbach jedwede Mindestlohnerhöhung durch steigende Krankenkassen-, Pflege- und bald auch Rentenversicherungsbeiträge großenteils wieder einkassieren“, sagte Kampeter.
Derzeit beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde. In einem Schreiben an die Mindestlohnkommission mit Datum vom Montag hatte Heil diese aufgefordert, den Mindestlohn an den „Referenzwert“ von 60 Prozent des „Bruttomedianlohns“ aller Beschäftigten anzupassen, um ihn in Einklang mit der europäischen Richtlinie zu bringen. Mündlich nannte er dazu eine Größenordnung von 14 bis 15 Euro. Berechnungen der Gewerkschaften dazu kamen zuletzt auf 15,27 Euro.
Die EU-Richtlinie lässt in Artikel 5, Absatz 4, verschiedene Richtgrößen für den Mindestlohn zu, darunter alternativ auch „Referenzwerte, die auf nationaler Ebene verwendet werden“. Die Amtszeit der bisherigen Mindestlohnkommission läuft in diesem Herbst ab. Es steht dann eine Neuberufung durch das Arbeitsministerium an. Der nächste Erhöhungsbeschluss der Kommission steht im Juni 2025 an.
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