„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft daher derzeit, wie sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Paketbranche auf der letzten Meile, dem Weg zwischen Verteilzentrum und Zustelladresse, verbessern lassen“, sagte eine Ministeriumssprecherin der „Rheinischen Post“. „Nicht nur aufgrund des vermehrten Onlinehandels in der Corona-Pandemie ist das Paketvolumen in Deutschland in vier Jahren um knapp 70 Prozent (2,66 Milliarden Pakete in 2017 im Vergleich zu 4,51 Milliarden Pakete in 2021) gestiegen.“
Die Anzahl der Paketzusteller sei hingegen nicht annähernd gleichermaßen gestiegen, sagte die Sprecherin. Heil hatte unlängst erklärt, er wolle durch eine Änderung des Postgesetzes verbieten, dass einzelne Boten Pakete mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht tragen müssen. Zudem sollten auch Paketdienste eine Lizenz erwerben müssen. Recherchen des Saarländischen Rundfunks, des Recherchezentrums „Correctiv“ und der „Nordsee-Zeitung“ hatten unlängst offengelegt, dass die Vertragsbedingungen für Subunternehmen häufig so eng gefasst sind, dass diese kaum hohe Gewinne erwirtschaften können. Das begünstigt prekäre Arbeitsverhältnisse für die Paketboten. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung in diesem Zusammenhang in einer Entschließung gebeten unter anderem zu prüfen, ob Subunternehmen verboten werden könnten, wenn sie sich nicht an Tarifverträge hielten. Dazu erklärte die Sprecherin des Arbeitsministeriums: „In diese Prüfung der Arbeitsbedingungen der Paketboten wird auch die Entschließung des Bundesrates einbezogen.“ Allerdings „wäre ein Verbot beziehungsweise eine weitgehende Beschränkung des Fremdpersonaleinsatzes aufgrund des hiermit verbundenen erheblichen Eingriffs in die unternehmerische Freiheit nur unter sehr engen Voraussetzungen verfassungskonform zu rechtfertigen.“ Minister Hubertus Heil will auch noch auf einem weiteren Feld für die Paketboten aktiv werden. „Um die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Arbeitnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz 2019 eine Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) eingeführt“, sagte seine Sprecherin. „Das Gesetz wird aktuell evaluiert. Das BMAS erwartet die Ergebnisse der Evaluation Ende 2023“, sagte sie.