Arbeitsrechte von Lkw-Fahrern werden kaum übergreifend kontrolliert

Hunderttausende Lkw rauschen jeden Tag über Deutschlands Straßen - aber bei den Kontrollen zum Arbeitsschutz der Fahrer gibt es offenbar Nachbesserungsbedarf.

Laut Gesetz soll das Bundesamt für Logistik und Mobilität (Balm) die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei deren Prüfungen unterstützen, in der Praxis arbeiten die Behörden jedoch nur punktuell zusammen. 2022 gingen sie nur 161-mal gemeinsam vor, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Pascal Meiser (Linke) hervorgeht, über die der „Spiegel“ berichtet.

Das ist mehr als in den beiden Jahren zuvor, in denen je rund 100 Prüfungen gemeinsam stattfanden, gemessen an der Gesamtzahl der Inspektionen jedoch sehr gering. 2022 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit 4.308 Arbeitgeber im Transportbereich etwa darauf kontrolliert, ob sie ihren Beschäftigten Mindestlöhne zahlen und sie zur Sozialversicherung angemeldet haben. Das Balm wiederum, für die Straßenkontrollen der Lkw zuständig, prüfte 2021 mit Blick auf das Fahrpersonalrecht mehr als 111.000 Lkw und beanstandete ungefähr jeden sechsten. Aber nur in 0,4 Prozent der Fälle leitete die Behörde Hinweise an den Zoll weiter. Dabei sind Kooperationen offenbar zielführend: In 69 Prozent der Fälle leitete die FKS nach Hinweisen des Balm etwa Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren ein. Meiser fordert mehr Kontrollen und eine bessere Zusammenarbeit der Behörden. Diese sollten verpflichtet werden, „die um ihren Lohn geprellten Fahrer über mögliche Ansprüche und die Möglichkeiten, diese durchzusetzen, zu informieren“.




Das könnte Ihnen auch gefallen:

Werbung

Nach oben scrollen