Das Sozialgericht Hamburg hat im Eilverfahren vorläufig pauschale Bargeldgrenzen auf der Bezahlkarte für Flüchtlinge gekippt. Die entsprechende Entscheidung aus der vergangenen Woche teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die Einführung der Bezahlkarte stehe auf gesetzlicher Grundlage und sei per se unwürdig, so die Richter. Allerdings sei die Ausgestaltung der Bezahlkarte rechtspolitisch umstritten. Die Art der Leistung stehe im Ermessen der Behörde. Diese habe dabei den örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen Rechnung zu tragen. Es sei deshalb eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
Das Gericht spricht der klagenden Familie, die bislang 110 Euro Bargeld abheben konnte, zunächst einen Bargeldbetrag von knapp 270 Euro zu. Das Hamburger Amt für Migration kann gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Beschwerde einlegen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl hatten die schutzsuchende Familie bei der Klage unterstützt. „Die Einführung einer Bezahlkarte mit erheblichen Beschränkungen missachtet die Grundrechte der Betroffen. Die Entscheidung aus Hamburg bestätigt, dass eine pauschale Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro für Schutzsuchende nicht haltbar ist, ohne das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden“, sagte Lena Frerichs, Verfahrenskoordinatorin und Juristin bei der GFF. „Existenzsichernde Leistungen müssen sich an den konkreten Bedürfnissen und Umständen des Einzelfalls orientieren. Eine Mammutaufgabe für die Verwaltung – aber unabdingbar zur Wahrung der Grundrechte.“
Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, kritisierte die Auswirkungen der Bezahlkarten für Flüchtlinge. „Günstige Onlineeinkäufe oder private Gebrauchtwareneinkäufe sind mit der Bezahlkarte ebenso wenig möglich wie der Abschluss eines Handyvertrages oder die Anmeldung im Sportverein; auch akzeptiert nicht jeder Laden die Bezahlkarte“, so Judith. „Dass diese Unterversorgung verfassungswidrig ist, zeigt die Eilentscheidung. Die Entscheidung zeigt auch, welcher bürokratischer Irrsinn auf die Kommunen zukommt, die eine Bezahlkarte einführen wollen. Sie sollten sich dreimal überlegen, ob sie sich diese Mehrbelastung ihrer Verwaltung wirklich leisten können.“
Vertreter von SPD und Grünen haben einen Beschluss des Hamburger Sozialgerichts zur Rechtswidrigkeit der 50-Euro-Obergrenze für die Bezahlkarte für Geflüchtete begrüßt. „Das Gericht bestätigt die Einschätzung von uns Grünen vollumfänglich“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Andreas Audretsch, dem „Tagesspiegel“ am Mittwoch. „Ein Kind muss in der Pause ein Brötchen kaufen können, auch wenn es am Schulkiosk kein Kartenlesegerät gibt. Eine pauschale Bargeldobergrenze von 50 Euro verstößt gegen Grundrechte.“
Audretsch, der für die Grünen im Mai die Gesetzesänderung für eine Bezahlkarte verhandelt hatte, kritisierte die Länderchefs, die sich bei ihren Beratungen auf eine Obergrenze von 50 Euro verständigt hatten. „Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, eine starre Bargeldobergrenze von 50 Euro vorzugeben, ist durch das Gericht für nichtig erklärt worden. Was zählt, ist die Sicherstellung des Existenzminimums – für jeden einzelnen Menschen in unserem Land“, sagte Audretsch.
Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe sprach von einem „richtungsweisenden“ Beschluss, der „bundesweite Auswirkungen“ haben werde. Die SPD-Politikerin begrüßte die Entscheidung. „Regelungen, die die Grundrechte von Betroffenen verletzten, nur um migrationspolitische Ziele zu steuern, sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, sagte Kiziltepe der Zeitung. Die vom Gericht „berechtigterweise“ geforderte Einzelfallprüfung stelle die Verwaltung vor eine fast unlösbare Herausforderung, gab Kiziltepe zu bedenken.
Bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Bundesländer auf die einheitliche Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Mit Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni dieses Jahres einigten sich die Bundesländer auf eine Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro. Hamburg startete im Februar 2024 als erstes Bundesland mit der Bezahlkarte in Form der Hamburger Social-Card.