Asyl: Söder kritisiert Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz als unzureichend kritisiert.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz als unzureichend kritisiert. Man habe nur „an der Oberfläche diskutiert und insbesondere die SPD-Länder, die Grünen-Länder, die tun sich einfach schwer“, sagte Söder dem TV-Sender „Welt“ am Mittwoch. „Ich glaube nicht, dass das reicht, was jetzt heute diskutiert wurde.“

Die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sind bislang nicht veröffentlicht worden. „Eine echte Wende bei der Migrationspolitik gibt es nicht“, kommentierte Söder. „Das sind alles ganz kleine Trippelschritte. Die werden aber angesichts der Herausforderung dem nicht gerecht“, so der CSU-Chef.

„Wir bräuchten dringend eine Änderung beim Bürgergeld, um soziale Anreize zu reduzieren, wir bräuchten dringend echte Rückführungsabkommen – bislang ist da nichts passiert.“ Auf diese Weise werde es „sehr schwer werden, im Sommer die Zahlen halbwegs vernünftig zu gestalten“, so Söder weiter.

Das Recht des Einzelnen, Asyl zu beantragen und zu erhalten, ist ein sogenanntes „subjektives Recht“, weil es dem Einzelnen einen Anspruch gegen den Staat einräumt. Söder will von diesem Grundrecht offenbar abrücken. „Wir bräuchten auch endlich eine Integrationsgrenze und eine Umwandlung des Asylrechts in ein objektives Recht“, sagte er.

Mit dem heutigen Asylrecht könne man die Herausforderungen nicht mehr bewältigen. Auch Dinge wie Kita-Betreuung und Wohnungsbau seien ohne Integrationsgrenze nicht zu schaffen, so der CSU-Politiker.

Söder forderte auch eine Reform des Bürgergeldes. „Um Migranten in die Arbeit zu bringen, ist das Bürgergeld letztlich die totale Verhinderungsstrategie. Deswegen haben wir die wenigsten Migranten in Arbeit im Vergleich zu anderen Ländern“, so Söder. In Deutschland gilt ein Anspruch auf Bürgergeld für Asylsuchende erst nach der Anerkennung als Flüchtling. Danach gelten für sie dieselben Mitwirkungspflichten wie für andere Empfänger. Schutzsuchende aus der Ukraine können ohne langwieriges Verfahren Bürgergeld erhalten. Ohne Aufenthaltsrecht sowie in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts haben andere Migranten keinen Anspruch auf Bürgergeld. Seit der Einführung des Bürgergeldes sind weniger Menschen von einer Beschäftigung in die staatliche Sicherung gewechselt als zuvor.




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