„Die Revolutionsgarde als Terrororganisation zu listen ist politisch wichtig und sinnvoll“, sagte Baerbock am Montag. Vor einer Listung müssten aber noch rechtliche Hürden genommen werden.
„Deshalb haben wir Kontakt zur EU aufgenommenen, um die Voraussetzungen zu klären.“ Schon jetzt sei die iranische Revolutionsgarde in der EU mit Sanktionen belegt. Auslöser für Baerbocks Vorstoß war die Hinrichtung von zwei weiteren Protestlern im Iran an Wochenende. Sie waren für schuldig befunden worden, am 3. November bei Protesten in der Stadt Karadsch bei Teheran einen Hilfspolizisten getötet zu haben. Das iranische Regime veröffentlichte Videoaufnahmen, die den Vorfall belegen sollen. Mit den Hinrichtungen am Samstagmorgen steigt die Zahl der Menschen, die im Zuge der Proteste durch die iranischen Behörden exekutiert wurden, auf vier.