Auswärtiges Amt erwägt Schutzprogramm für LGBTQIA aus Uganda

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Luise Amtsberg, erwägt anlässlich des neuen Anti-LGBTQIA-Gesetzes in Uganda die Ausweitung von Schutzprogrammen.

Um akut gefährdete Aktivisten zu schützen, sei „die Ausweitung von Schutzprogrammen auf diesen Personenkreis ein möglicher, wichtiger Ansatzpunkt“, sagte Amtsberg am Dienstag. Das neue Gesetz sieht drakonische Strafen für gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr vor, die bis hin zur Todesstrafe reichen.

Auch die „Werbung“ für Homosexualität, die Vermietung von Räumlichkeiten für „homosexuelle Handlungen“ sowie die Teilnahme an gleichgeschlechtlichen Hochzeiten werden unter Strafe gestellt. „Das Gesetz stellt eine massive Verletzung der grundlegenden Menschenrechte queerer Personen dar“, kritisierte Amtsberg. „Jede Person hat das Recht auf ein Leben in Sicherheit und die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und damit zu leben wie und zu lieben wen man will.“ Deutschland baue nun „seine Solidarität und Unterstützung für die LGBTQIA+-Community vor Ort“ aus, um sie und ihre Arbeit zu schützen. „Darüber hinaus müssen unsere Mittel dahingehend überprüft werden, dass sie keine Anti-LGBTQIA+-Kräfte in Uganda stärken“, sagte die Menschenrechtsbeauftragte. „Der internationale Schutz für die LGBTQIA+-Community in Uganda ist heute entscheidender denn je.“




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