„Die Dienstwagenbesteuerung ist keine Subvention, sondern dient der Pauschalierung im lohnsteuerlichen Massenverfahren“, sagte Müller der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Eine Veränderung hätte maximalen bürokratischen Aufwand für Finanzverwaltung und Unternehmen zur Folge.“
Die Forderung geht auf eine Analyse des Umweltbundesamts zurück, in der die Behörde für eine Abschaffung klimaschädlicher Subventionen plädiert. Der Interessenverband sieht in den Steuervorteilen hingegen eine Förderung der Verkehrswende. „Die Dienstwagenbesteuerung ist ein zentrales Element in unserer Mission E-Mobilität. Dienstwagen sind wichtiger Treiber, um moderne, sichere und klimaschonende Autos in die Breite zu bringen: Als Dienstwagen genutzte Fahrzeuge gehen regelmäßig wenige Jahre später als Gebrauchtwagen in den Markt“, so Müller. „Gerade auf dem Weg in die Elektromobilität wäre es ein großer Fehler, an der Dienstwagensteuer etwas zu verändern.“ Auch Verschlechterungen bei Dieselfahrzeugen lehnt sie ab. „Eine Erhöhung der Steuer auf Diesel-Kraftstoff würde zu einer weiteren, deutlichen Mehrbelastung insbesondere für Transport- und Speditionsunternehmen führen.“ Die Unternehmen seien ihrer Ansicht nach gezwungen, die gestiegenen Kosten an die Verbraucher weiterzugeben, so die VDA-Chefin.