Die Todesstrafe sei „grausam, unmenschlich und erniedrigend“, sagte Baerbock am Dienstag. Der Verurteilte habe zudem auch zu keinem Zeitpunkt „nur den Ansatz eines fairen Prozesses“ gehabt.
Er habe keinen Zugang zu einem frei gewählten Rechtsbeistand gehabt und die „öffentliche Zurschaustellung“ des Mannes sei einer „Vorverurteilung“ gleichgekommen. Deutschland habe sich seit der „unter höchst fragwürdigen Umständen“ zustande gekommenen Festnahme des heute 67-Jährigen „immer wieder und hochrangig“ für ihn eingesetzt, fügte Baerbock hinzu. „Diese intensiven Bemühungen wurden von Iran missachtet, der konsularische Zugang und auch der Zugang zu den Prozessterminen wurden uns immer wieder verweigert.“ Die Grünen-Politikerin forderte den Iran dazu auf, diese „Mängel“ im Berufungsverfahren abzustellen, das Urteil „entsprechend zu korrigieren“ und von der Todesstrafe abzusehen.
Die Verhängung der Todesstrafe gegen den Deutsch-Iraner werde eine „deutliche Reaktion“ zur Folge haben, kündigte die Ministerin an. Der 67-Jährige war zuvor in einem international umstrittenen Prozess von einem Revolutionsgericht in Teheran zum Tode verurteilt worden. Dem Mann wird unter anderem vorgeworfen, für einen Terroranschlag verantwortlich zu sein, wie die örtlichen Justizbehörden mitteilten. Eine Berufung gegen das Urteil ist noch möglich.
Der 67-Jährige befindet sich seit Juli 2020 im Iran in Haft. Zuvor hatte er sich mehrere Jahre legal in den Vereinigten Staaten aufgehalten. Im Jahr 2020 hatte der Geheimdienst des islamischen Regimes den Mann in Dubai festgenommen und in den Iran gebracht. Die iranische Regierung behauptet, dass er für einen Anschlag auf eine Moschee im Jahr 2008 verantwortlich sein soll, bei dem 14 Menschen getötet und 200 Personen verletzt wurden.
Zudem soll er angeblich ein Spion für einen westlichen Geheimdienst sein. Seine Familie sowie mehrere Menschenrechtsorganisationen wiesen alle Vorwürfe zurück.