Waren Anfang 2020 noch 830 Mitarbeiter mit den Widerruf- und Rücknahmeverfahren beschäftigt, waren es ein Jahr später nur noch 520, Anfang 2022 nur noch 202. Aktuell sind es 112, wie das Amt der „Welt“ (Donnerstagsausgabe) mitteilte. Den jüngsten Rückgang erklärt das Bamf mit einer Reform der Ampel-Regierung: „Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren soll die Widerrufsprüfung nur noch anlassbezogen erfolgen.“
Anlassbezogen heißt: aufgrund von „Hinweisen von Ausländer-, Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Leistungsbehörden an das Bundesamt, beispielsweise zu schweren Straftaten oder Hinweisen auf Täuschungshandlungen“. Bis Ende 2022 war das Bundesamt im Rahmen der sogenannten Regelüberprüfung gesetzlich verpflichtet, alle Anerkennungen von Asylbewerbern in der Regel drei Jahre nach Anerkennung noch einmal zu überprüfen. Diese Regelung bestand vor dem Hintergrund, dass in Deutschland Flüchtlinge bereits etwa drei bis fünf Jahre nach ihrer Einreise einen Rechtsanspruch auf einen Daueraufenthaltstitel erhalten, falls sie sich um Integration bemühen. Um zu verhindern, dass auch Zuwanderer, denen zu Unrecht ein Schutztitel erteilt wurde, zu dauerhaften Einwanderern werden, gab es diese pauschalen Überprüfungen der Schutztitel. Zuletzt wurden Prüfungsfälle aus den Jahren 2015 bis 2017 abgearbeitet. Damals waren Hunderttausende Asylsuchende anerkannt worden, bei denen noch einmal später überprüft wurden, ob der Schutztitel damals zu Unrecht vergeben worden war (Rücknahme) oder ob inzwischen die Schutzberechtigung weggefallen ist (Widerruf) – etwa wegen einer Verbesserung der Lage im Herkunftsland oder wegen schwerer Straftaten. Filiz Polat, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, begrüßt die „Entlastung bei der Bearbeitung von Widerrufsüberprüfungen durch die Abschaffung der anlasslosen Widerrufsprüfung beim Bamf“. Die Regelüberprüfungen hätten in dem Amt „viele Kapazitäten gebunden“. Dennoch sei es „gängige Praxis beim Bamf, besonders dringliche Fälle wie die von Straftätern vorzuziehen.“ Dafür sei es notwendig, dass Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden ihre Übermittlungspflichten „konsequent umsetzen“, so Polat.