„Die Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ist mir wichtig. Denn das ist für die Kommunen ein wichtiges Instrument, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten“, sagte Geywitz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).
Die Abstimmung über den im April 2022 vorgelegten Gesetzesentwurf laufe noch. Sie hoffe, dass man zügig vorankomme. Insgesamt hätten laut Geywitz binnen eines dreiviertel Jahres in sechs großen Städten in mehr als 450 Fällen Wohnhäuser nicht gesichert werden können. Die Bauministerin berief sich dabei auf eine Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), über die die Funke-Zeitungen berichten.
Demnach hätten zwischen Sommer 2022 und Mai 2023 in rund 450 Fällen in den Städten Berlin, Hamburg, Leipzig, Frankfurt am Main, München und Köln Kommunen mit dem geplanten Gesetz die Möglichkeit gehabt, Wohnhäuser zu erwerben. In Berlin und Leipzig hätten demnach über 100 Wohnhäuser gesichert werden können, in Hamburg rund 140, in Frankfurt am Main rund 60, in München mehr als 30 und in Köln mehr als 20, heißt es in der Auswertung. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2021 das bis dato vor allem in Berlin angewandte kommunale Vorkaufsrecht gekippt. Die Ampel-Koalition hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, prüfen zu wollen, ob man gesetzgeberisch tätig werden müsse.