Bayerische Kliniken erwarten Verzögerung bei Krankenhausreform

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) erwartet weitere Verzögerungen bei der mehrfach angekündigten Krankenhausreform. "Aus meiner Sicht ist es unrealistisch, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause durchgeht", sagte BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen dem "Focus".

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) erwartet weitere Verzögerungen bei der mehrfach angekündigten Krankenhausreform.

„Aus meiner Sicht ist es unrealistisch, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause durchgeht“, sagte BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen dem „Focus“. An dem Entwurf müssten „noch erhebliche Änderungen vorgenommen werden“.

Ursprünglich wollte Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Klinikreform am 24. April vom Kabinett verabschieden lassen. Noch wird aber regierungsintern über das Vorhaben verhandelt. Das Gesetz ist voraussichtlich nicht zustimmungspflichtig, jedoch können die Bundesländer dagegen Einspruch einlegen und auf Nachverhandlungen pochen. Damit droht eine lange Verzögerung, ähnlich wie beim Krankenhaus-Transparenzgesetz.

Engehausen erwartet, dass die Reform Thema in den Landtagswahlkämpfen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg sein wird. Umstritten sind unter anderem die geplanten Qualitätskriterien für die Behandlung im Krankenhaus. Sie können dazu führen, dass einzelne Abteilungen oder ganze Standorte geschlossen werden müssen.

Die Ausnahmeregelungen für kleine Krankenhäuser auf dem Land gehen nach Engehausens Einschätzung nicht weit genug. Schließlich müssten diese Kliniken jeweils sechs Intensivbetten vorweisen, um finanzielle Abschläge zu verhindern. Die Vorhaltefinanzierung, die unabhängig von der Zahl der Behandlungen gezahlt werden soll, werde „in der jetzt geplanten Form Fehlanreize setzen und kein Krankenhaus retten“, so Engehausen.

Für den Gesundheitsökonomen Boris Augurzky, Mitglied in der Expertenkommission für die Krankenhausreform, stellt sich die Frage, „welche Kerninhalte des Referentenentwurfs erhalten bleiben“. Er hofft, dass die Qualitätsvorgaben nicht zu sehr verändert werden. „Sicher muss es Ausnahmen für dünn besiedelte Gebiete geben. Sie dürfen aber nicht zur Regel werden.“




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