Bayern klagt in Karlsruhe gegen Erbschaftsteuer

Nach mehreren Drohungen hat die bayerische Landesregierung ihre angekündigte Klage gegen die Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Man klage für höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze, teilte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Sonntag mit. Ansonsten drohe „der Ausverkauf der Heimat“.

Jeder müsse das Elternhaus erben können, ohne durch die Steuer zum Verkauf gezwungen zu werden, so der CSU-Politiker. Das bayerische Kabinett hatte bereits im Mai beschlossen, den Klageweg in Karlsruhe beschreiten zu wollen. Ziel ist unter anderem, dass die Länder über die Ausgestaltung der Steuer entscheiden sollen. Außerdem will Bayern eine Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer, die seit 2008 nicht erhöht wurden. Hintergrund ist auch, dass sich die Werte von Grundstücken bundesweit unterschiedlich entwickelt haben. Die bayerische Regierung beklagt in diesem Zusammenhang eine Benachteiligung von Erben in Bayern durch höhere Steuern. Kritiker, darunter auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), werfen der CSU wiederum ein Wahlkampfmanöver vor. In Bayern wird der Landtag am 8. Oktober neu gewählt.




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