Das teilten das Bayerische Innenministerium und die Partei am Mittwoch mit. „Die neu geschaffenen Regeln sind verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundestaatsprinzip“, sagte der Bayerische Innenminister, Joachim Herrmann (CSU).
Im Kern der Kritik steht der Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Bislang entstehen diese, wenn Parteien mehr Direktmandate durch die Erststimmen erhalten, als ihnen proportional zu den Erststimmen zustehen würden. Mit ihrem Wegfall will die Regierungskoalition ein weiteres Anwachsen des Parlaments verhindern. Die Neuregelung könnte nun allerdings zur Folge haben, dass Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen, wenn ihre Partei nicht ausreichend Zweitstimmen erhalten hat. Herrmann kritisierte dieses Vorgehen: „Gewählten Abgeordneten ihr Wahlkreismandat zu verwehren, halte ich für völlig inakzeptabel.“ Wäre das neue Wahlrecht bereits bei der Bundestagswahl 2021 zur Anwendung gekommen, wären nach den Worten des Bayerischen Innenministers allein in Bayern sieben von 46 Wahlkreisen „verwaist“ geblieben. „Aber auch in Baden-Württemberg und im Osten Deutschlands wären viele Regionen ohne direkt gewählte Abgeordnete geblieben“, fürchtet er. Durch die zusätzlich erfolgte Abschaffung der Grundmandatsklausel könnte sich dies noch weiter verschärfen. „Würde die CSU deutschlandweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, aber aufgrund ihrer flächendeckenden Verwurzelung weiterhin nahezu alle Wahlkreise gewinnen, bliebe fast ganz Bayern ohne Wahlkreisabgeordneten“, so Herrmann. Er kritisierte, Bayern würde dann nur durch Abgeordnete repräsentiert, die Parteien entstammen, die in Bayern nicht die Mehrheit haben, während die bayerische Mehrheitspartei im Bundesparlament fehle. Es würden in diesem Fall auch insgesamt deutlich weniger Abgeordnete aus Bayern in den Bundestag einziehen, weil den Ländern keine Mindestsitzzahlen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil mehr zugeteilt werden, sagte Herrmann. „Bayern wäre daher nicht-, falsch- und unterrepräsentiert.“ Ein solches Wahlrecht sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. „Wir sind davon überzeugt, dass auch das Bundesverfassungsgericht dies so sehen wird“, so der Landesinnenminister. CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte zur Klage der Partei, das „zugunsten der Ampel-Parteien zusammengschusterte Wahlrecht“ sei „undemokratisch, föderalismusfeindlich, manipulativ und verfassungswidrig“. Die Union hatte als Gegenentwurf zu der Wahlrechtsreform unter anderem ein sogenanntes „Grabenwahlrecht“ vorgeschlagen. Erst- und Zweitstimme würden dabei nicht mehr wie bisher miteinander verrechnet, sondern getrennt voneinander betrachtet werden. Der Vorschlag stieß bei den anderen im Bundestag vertretenen Parteien auf Gegenwind, weil sie darin eine deutliche Bevorteilung zugunsten der Union witterten.