„Die Angehörigen von Hanau, aber auch viele andere Menschen, die Rassismus-Erfahrungen machen, erleben gerade, dass Diskriminierung als `woke` oder `Identitätspolitik` verharmlost und als belangloses Interesse von Minderheiten abgetan wird“, so Ataman. „Gleichzeitig beobachten wir, dass nach Ereignissen in der Silvesternacht ein Generalverdacht gegen Menschen mit Migrationshintergrund ausgesprochen wurde.“
Die Antidiskriminierungs-Beauftragte forderte angesichts des Gedenkens an den rechtsterroristischen Anschlag in Hanau, dass Maßnahmen im Kampf gegen Rechtsextremismus konsequenter als bisher umgesetzt würden. „Nach dem rassistischen Mordanschlag von Hanau gab es zum ersten Mal einen Kabinettsbeschluss gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Das war politisch eine Zäsur. Umso mehr ist es enttäuschend, dass die Bundesregierung ihre Ankündigungen bis heute nicht umgesetzt hat.“
Ataman beklagte, dass etwa der umstrittene Begriff `Rasse` in Artikel 3 des Grundgesetzes „trotz entsprechender Ankündigungen in einem Maßnahmenpaket der Bundesregierung noch nicht geändert worden“ sei. Am 19. Februar 2020 hatte ein Täter im hessischen Hanau an mehreren Orten der Stadt gezielt Menschen mit Migrationsgeschichte getötet. Danach erschoss er seine Mutter und schließlich sich selbst. Zu den Opfern gehörten Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kiepacz, Hamza Kurtovic, Vili-Viorel Paun, Fatih Saracoglu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov.