Bericht: Ampel einigt sich auf Reform des Postgesetzes

Die Ampelkoalition hat sich am Montag auf eine Reform des Postgesetzes geeinigt. Ziel der Reform ist es, den Wettbewerb im Postmarkt zu stärken und die Rechte der Verbraucher zu verbessern. Die Einigung wurde nach intensiven Verhandlungen erzielt und soll noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden

Reform des ‍Postgesetzes: Ampelkoalition erzielt Einigung

Die Ampelkoalition hat sich am Montag auf‍ eine Reform des Postgesetzes⁣ geeinigt. Das berichtet ⁤das „Handelsblatt“⁤ unter Berufung auf Koalitionskreise. Ein zentraler Punkt der Reform ist die Anpassung der Brieflaufzeiten.

Anpassung der ​Brieflaufzeiten

Bisher müssen Briefe mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit⁤ von 80 Prozent am folgenden Werktag beim Empfänger ankommen. Zu 95 Prozent müssen sie⁤ am zweiten Werktag da sein. In Zukunft sollen Briefe erst am dritten Werktag ankommen, dann aber mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent. Am vierten Tag müssen⁣ es 99 Prozent sein. Dies ​soll die​ Kosten für die Anbieter ⁤senken‌ und⁢ umweltschädliche Nachtflüge überflüssig machen.

Verbesserung der ‍Arbeitsbedingungen für Paketzusteller

Mit dem neuen Postgesetz sollen sich ⁢auch die ​Arbeitsbedingungen⁢ der Paketzusteller verbessern. Die Gewerkschaften‍ hatten ein Verbot​ für⁢ die Weitergabe an ‌Subunternehmen gefordert, da dabei Arbeitnehmerrechte umgangen werden können. Darauf konnte ⁣sich die Ampelkoalition jedoch nicht einigen.

Stattdessen wird ein „Anbieterverzeichnis“ bei der Bundesnetzagentur eingeführt, in dem sich Zustellerfirmen lizenzieren lassen müssen. Bei‍ Verstößen ‍drohen⁢ Bußgelder. Die Netzagentur überprüft, ob die Schutzstandards eingehalten werden. Eine erneute Prüfung ist nach ‍drei Monaten und danach ⁤jährlich ⁣vorgesehen. Ausgenommen sind⁢ Speditionsunternehmen,⁢ die bereits ‍über ein ‍anderes Verfahren lizenziert sind. Unternehmen, ⁢die Aufträge an Sub-Zusteller weitergeben, müssen sicherstellen, dass diese lizenziert sind.

Neue ⁢Regelungen für das Tragen⁤ schwerer⁢ Pakete

Eingeführt wird zudem, dass Zusteller ‍Pakete mit einem Gewicht​ von​ mehr als ‌20 Kilogramm nicht‍ mehr allein tragen dürfen. Entweder ​ist eine zweite Person oder ein ⁢geeignetes technisches Hilfsmittel ​erforderlich.⁢ Ob eine ‍einfache ‌Sackkarre als solches Hilfsmittel gilt, ⁤soll‍ das Bundesarbeitsministerium in ‍einer separaten Verordnung klären.




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