Reform des Postgesetzes: Ampelkoalition erzielt Einigung
Die Ampelkoalition hat sich am Montag auf eine Reform des Postgesetzes geeinigt. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Koalitionskreise. Ein zentraler Punkt der Reform ist die Anpassung der Brieflaufzeiten.
Anpassung der Brieflaufzeiten
Bisher müssen Briefe mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am folgenden Werktag beim Empfänger ankommen. Zu 95 Prozent müssen sie am zweiten Werktag da sein. In Zukunft sollen Briefe erst am dritten Werktag ankommen, dann aber mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent. Am vierten Tag müssen es 99 Prozent sein. Dies soll die Kosten für die Anbieter senken und umweltschädliche Nachtflüge überflüssig machen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Paketzusteller
Mit dem neuen Postgesetz sollen sich auch die Arbeitsbedingungen der Paketzusteller verbessern. Die Gewerkschaften hatten ein Verbot für die Weitergabe an Subunternehmen gefordert, da dabei Arbeitnehmerrechte umgangen werden können. Darauf konnte sich die Ampelkoalition jedoch nicht einigen.
Stattdessen wird ein „Anbieterverzeichnis“ bei der Bundesnetzagentur eingeführt, in dem sich Zustellerfirmen lizenzieren lassen müssen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die Netzagentur überprüft, ob die Schutzstandards eingehalten werden. Eine erneute Prüfung ist nach drei Monaten und danach jährlich vorgesehen. Ausgenommen sind Speditionsunternehmen, die bereits über ein anderes Verfahren lizenziert sind. Unternehmen, die Aufträge an Sub-Zusteller weitergeben, müssen sicherstellen, dass diese lizenziert sind.
Neue Regelungen für das Tragen schwerer Pakete
Eingeführt wird zudem, dass Zusteller Pakete mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm nicht mehr allein tragen dürfen. Entweder ist eine zweite Person oder ein geeignetes technisches Hilfsmittel erforderlich. Ob eine einfache Sackkarre als solches Hilfsmittel gilt, soll das Bundesarbeitsministerium in einer separaten Verordnung klären.